Oberster Richter Indiens

Oberster Richter Indiens
Bhārat Ke Mukhya Nyāyādhīś
Siegel des Gerichtes
Amtierend
Dhananjaya Y. Chandrachud
seit dem 9. November 2022
Amtssitz Oberstes Gericht Indiens, New Delhi
Vorsitzender von Oberstes Gericht Indiens
Mitglied von Oberstes Gericht Indiens
Amtszeit bis zum Alter von 65 Jahren
Ernennung durch Präsident der Republik Indien
Schaffung des Amtes 28. Februar 1950
Erster Amtsinhaber H. J. Kania
Gehalt ₹280,000 (US$3,500)
Website [1]

Der Oberste Richter Indiens, (IAST: Bhārat ke Mukhya Nyāyādhīśa), offiziell Chief Justice of the Supreme Court of India, abgekürzt als CJI, ist der oberste Richter am Supreme Court of India. Damit bekleidet er auch das höchste Amt in der Judikative Indiens.

Die Verfassung Indiens erlaubt dem Präsidenten, eine Person für das Amt zu ernennen. Der ernannte Chief Justice verbleibt im Amt, bis er das 65. Lebensjahr vollendet oder er des Amtes enthoben wird. Das Amt wurde 1950 geschaffen, der erste Oberste Richter war Hiralal Jekisundas Kania. Der aktuelle Oberste Richter Indiens und damit der 50. ist sei dem 9. November 2022 Dhananjaya Y. Chandrachud.[1] Sein Sitz befindet sich grundsätzlich bei demjenigen des Obersten Gerichts, mithin in der Stadt Neu Delhi. Er kann diesen aber mit Erlaubnis des Präsidenten gemäß Artikel 130 der Verfassung verlegen.

  1. 50th Chief Justice Of India. 13. November 2022, abgerufen am 13. November 2022 (amerikanisches Englisch).

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